Ja, aber in dem Artikel ist ja schon sehr eindeutig erwähnt, dass es um die Veröffentlichung geht.
Auf dem eigenen Grundstück ist das kein Problem, solange keine Verkehrswege mit im Bild sind. Falls sich das nicht vermeiden lässt, kann man entsprechende Bereiche maskieren. Und ansonsten gilt halt ein aufgenommenes Foto noch lange nicht als Veröffentlichung. Es kann ohne Probleme gelöscht werden. Ich denke auch nicht, dass da das letzte Wort schon gesprochen ist, das ist einfach eine zu starke Einschränkung der Persönlichkeitsrechte. (Also die, ein Foto zu machen)
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Videoüberwachung mit OpenHAP
Moderator: seppy
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Re: Videoüberwachung mit OpenHAP
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